Kindergeld
Nach einer Geburt haben die Eltern eine Menge Papierkram zu erledigen. Das Kindergeld muss beantragt werden, ebenso das Bundes-Erziehungsgeld. Die Formulare kann man sich aber auch bereits vor der Geburt bei den zuständigen Behörden besorgen bzw. im Internet herunterladen. Dann kann man im Vorfeld bereits die Antrage bis auf einige Details (wie den Namen des Kindes, Geburtsdatum etc.) ausfüllen und spart sich somit nach der Geburt den Papierkram und hat somit mehr Zeit für das Wesentliche: Das Neugeborene!  Das Kindergeld kann ab der Geburt des Kindes bei der Familienkasse des Arbeitsamtes mit der Geburtsurkunde beantragt werden. Bei späterer Beantragung wird es höchstens bis zu sechs Monate rückwirkend ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag für das erste Kind beträg monatlich 154,- Euro

Mehr zum Kindergeld bzw. zum Herunterladen der Formulare unter
www.arbeitsagentur.de

 

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Pro Jahr sterben in Deutschland ca. 400 Säuglinge am Plötzlichen Kindstod. Einer neuen Studie vom Bundesforschungsministerium zufolge kann die Gefahr des Plötzlichen Kindstodes durch einige Verhaltensregeln der Eltern um ein vielfaches reduziert werden.

Zu diesen Regeln gehört, das Kind in einem Schlafsack ohne Bettdecke in Rückenlage ins Bett zu legen, um so Wärmestau zu vermeiden. Eine weitere Regel betrifft das Rauchen der Mutter: Das Risiko, dass das Kind den Plötzlichen Kindstod erleidet ist laut der Studie bei rauchenden Müttern sechsmal höher als bei Nichtraucherinnen. Auch das Stillen verringert laut der Studie das Risiko.
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