| Kindergeld- bzw. Kinder-Zuschlag |
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Vorweg muss man sagen, dass Sozialleistungen in der Bundesrepublik ja für gewöhnlich nach der Maxime: Warum kompliziert, wenn es noch viel komplizierter gehtbewilligt. Ein neues Highlight in der "wir sammeln 217 Bescheinigungen und bekommen am Ende 3 Euro Anträge" ist der zum 1.Januar 2005 eingeführte Kinderzuschlag. Weil Amtsdeutsch immer eine Freude ist, hier der Wortlaut Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Ja, da kommt Freude auf. Wer das Gefühl hat, dass er in den Genuß des Zuschlags kommen könnte, der kann beim Kinderzuschlag Rechner schon einmal vorfühlen, Anträge gibt aus und nimmt entgegen die örtliche Familienkasse. Eine Liste der Familienkassen gibt es als PDF bei der Arbeitsagentur Der Antrag selbst steht auch als Download zur Verfügung. Ob man mittelfristig nicht lieber alle Sozialleistungen in einen Topf wirft und ein ordentliches Bürgergeld auszahlt frage ich mich gelegentlich. Zudem muss der Antragsteller auch erst einmal darauf kommen, dass es so etwas wie den Kinderzuschlag gibt. Immerhin hat die Verwaltung der Familienkasse sich ein neues Tätigkeitsfeld aufgetan und die Mitarbeiter dort bekommen hoffentlich so viel Gehalt, dass sie selbst nicht zu den Antragstellern gehören müssen. |
Unter dem Titel Heilhilfsberufe: Sofortmaßnahmen zur wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe gibt es eine unterstützenswerte Petition mit der Absicht Der Bundestag möge Sofortmaßnahmen beschließen, um eine wohnortnahe Versorgung von Frauen mit Hebammenhilfe und die freie Wahl des Geburtsortes auch nach dem 1. 7. 2010 sicher zu stellen. Hintergrund ist, dass zum 1. Juli 2010 der Beitrag für die verpflichtend abzuschließende Haftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen auf 3689 Euro jährlich steigt. Das ist mit den gezahlten Regelsätzen für Hebammen fast nicht zu erwirtschaften. Mehr Informationen zur Petition und den Hintergründen gibt es beim Deutscher Hebammenverband e.V., wer direkt mitzeichnen will findet die Petition unter der Adresse https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=11400 |