Anspruch auf Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die erste Zeit nach der Geburt eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden. Man sollte sich aber schon frühzeitig um die entsprechenden Antrags-Unterlagen kümmern, damit man eine Kostenzusage schon vorab erhält.

 
Übersichtsplan

Nach der Geburt geht es für die frisch gebackenen Eltern nicht nur darum, sich als Familie neu zu finden, sondern es wartet auch einiger Papierkram auf Erledigung.
Um nach der Geburt für das Wesentliche, nämlich die Erholung von der Geburt im Wochenbett und das gegenseitige Kennenlernen mit dem Neugeborenen Zeit zu haben, empfiehlt es sich, soviel Papierkram wie möglich bereits im Vorfeld zu erledigen.
Wann welche Anträge fällig sind und wo man die entsprechenden Formulare bekommt, können Sie in dem folgenden Übersichtsplan ersehen.

Bundesstiftung für Mutter und Kind

Kann bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle (z.B. Pro Familia) ab der 15. Schwangerschaftswoche bis spätestens zur Geburt beantragt werden. Der Auszahlungsbetrag beträgt einmalig 850,- Euro, bei Sozialhilfeempfängerinnen einmalig 250,- Euro. Dies gilt nur für alleinerziehende Mütter!

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Muss 7 Wochen vor der Geburt durch ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber und der Krankenkasse beantragt werden. Vorsicht: Der Arzt darf dieses Attest tatsächlich auch erst 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausstellen, also rechtzeitig einen Vorsorgetermin vereinbaren! Die Auszahlungsdauer richtet sich nach dem tatsächlichen Geburtstermin und beträgt in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (in der sog. Mutterschutzfrist).

Kindergeld

Kann ab der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der Arbeitsagentur mit Geburtsurkunde beantragt werden. Bei späterer Beantragung wird es höchstens bis zu 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Es empfiehlt sich, die Formulare bereits vor der Geburt z.B. im Internet herunterzuladen und weitgehend auszufüllen, dann bleibt nach der Geburt mehr Zeit für die Familie. Der Auszahlungsbetrag beträgt 154,- Euro monatlich.
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Erziehungsgeld

Finanzielle Hilfen

Eine Schwangerschaft hat nicht nur Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf die eigene Lebensgestaltung, die richtige Ernährung und die körperlichen Vorgängen zur Folge, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Eine Frage, die früher oder später auftaucht, ist die nach dem Erziehungsgeld und wie und wann man dieses beantragen sollte.

Das Bundes-Erziehungsgeld für das 1. Lebensjahr kann ab der Geburt des Kindes mit der Geburtsurkunde beim Bürgeramt oder Rathaus beantragt werden. Bezugszeitraum ist das 1. Lebensjahr des Kindes; Der Auszahlungsbetrag ist einkommensabhängig und beträgt höchstens 300,- € pro Monat bzw. beim Budget-Angebot höchstens 450,- € monatlich. Am besten ist es, sich das Formular noch vor der Geburt z.B. bei der Landesbank Baden-Württemberg herunterzuladen und soweit es geht auszufüllen, dann hat man nach der Geburt weniger Papierkram zu erledigen und kann sich ganz seinem neuen Mitbewohner widmen.

Mehr zum Erziehungsgeld und zum Runterladen der Formulare (gültig für Baden-Württemberg) unter www.L-bank.de. Dort dann auf der Seite suchen, da der Links sich leider ständig ändert.

 


andere sachen

Buchtipp

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neu

FRANKFURT. Der Vater als Ernährer der Familie hat noch immer nicht ausgedient, aber längst gibt es eine breite Vielfalt von Vatertypen, die sich mit den gesellschaftlichen Erwartungen an den "neuen" Vater auf sehr unterschiedliche Weise auseinander setzen. Diese Erwartungen sind hoch: Er soll sich aktiv, kompetent und emotional in der Kindererziehung engagieren und partnerschaftlich agieren. Am Frankfurter Institut für Sozialforschung haben die Soziologen Andrea Bambey und Hans-Walter Gumbinger untersucht, wie sich die Rolle des Vaters gewandelt hat und wie sich dies auf die Familienkonstellation auswirkt. Als Auszug aus ihrem Forschungsprojekt stellen sie in der neuesten Ausgabe des Wissenschaftsmagazins "Forschung Frankfurt" (4/2006) drei Vater-Typen vor: den fassadenhaften, den randständigen und den egalitären Vater.

An der Studie beteiligten sich über 1.500 Väter von Grundschulkindern aus dem Rhein-Main-Gebiet und nahmen in einem Fragebogen Stellung zu traditionellen Rollenklischees, aber auch zu ihrer emotionalen Kompetenz, ihrem Einfühlungsvermögen gegenüber ihrem Kind und dem Erleben der Partnerschaft. Darüber hinaus wurden sie befragt, wie sie sich innerhalb der Familie engagieren, welche Position sie dort einnehmen und wie sicher sie sich in ihrer väterlichen Rolle fühlen. Auch die Einstellung der Väter zur Herkunftsfamilie wurde untersucht. "Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, die elterliche Rolle nach bestimmten gesellschaftlichen Normen und Wertvorstellungen zu gestalten. Die Pluralisierung der familialen Lebensformen bedeutet für den Einzelnen nicht nur eine Zunahme an Optionen, sondern auch den Verlust alter Selbstverständlichkeiten und neue Zwänge, sich mit möglichen Formen der eigenen Lebensgestaltung auseinander zu setzen", erläutert Andrea Bambey; und ihr Kollege Hans-Walter Gumbinger fügt hinzu: "Auch die innerfamiliale Arbeitsteilung - wer macht was, wer ist wofür zuständig - ist nicht mehr so klar vorgezeichnet wie noch in der Elterngeneration, und heutige Eltern müssen individuell nach neuen und differenzierteren Antworten und Entwürfen der Lebensführung suchen."

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