Haushaltshilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die erste Zeit nach der Geburt eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden. Man sollte sich aber schon frühzeitig um die entsprechenden Antrags-Unterlagen kümmern, damit man eine Kostenzusage schon vorab erhält. |
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Nach der Geburt geht es für die frisch gebackenen Eltern nicht nur darum, sich als Familie neu zu finden, sondern es wartet auch einiger Papierkram auf Erledigung. Um nach der Geburt für das Wesentliche, nämlich die Erholung von der Geburt im Wochenbett und das gegenseitige Kennenlernen mit dem Neugeborenen Zeit zu haben, empfiehlt es sich, soviel Papierkram wie möglich bereits im Vorfeld zu erledigen. Wann welche Anträge fällig sind und wo man die entsprechenden Formulare bekommt, können Sie in dem folgenden Übersichtsplan ersehen.
Bundesstiftung für Mutter und Kind
Kann bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle (z.B. Pro Familia) ab der 15. Schwangerschaftswoche bis spätestens zur Geburt beantragt werden. Der Auszahlungsbetrag beträgt einmalig 850,- Euro, bei Sozialhilfeempfängerinnen einmalig 250,- Euro. Dies gilt nur für alleinerziehende Mütter!
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
Muss 7 Wochen vor der Geburt durch ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber und der Krankenkasse beantragt werden. Vorsicht: Der Arzt darf dieses Attest tatsächlich auch erst 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausstellen, also rechtzeitig einen Vorsorgetermin vereinbaren! Die Auszahlungsdauer richtet sich nach dem tatsächlichen Geburtstermin und beträgt in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (in der sog. Mutterschutzfrist).
Kindergeld
Kann ab der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der Arbeitsagentur mit Geburtsurkunde beantragt werden. Bei späterer Beantragung wird es höchstens bis zu 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Es empfiehlt sich, die Formulare bereits vor der Geburt z.B. im Internet herunterzuladen und weitgehend auszufüllen, dann bleibt nach der Geburt mehr Zeit für die Familie. Der Auszahlungsbetrag beträgt 154,- Euro monatlich.
mehr zum Kindergeld
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Finanzielle Hilfen
Eine Schwangerschaft hat nicht nur Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf die eigene Lebensgestaltung, die richtige Ernährung und die körperlichen Vorgängen zur Folge, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Eine Frage, die früher oder später auftaucht, ist die nach dem Erziehungsgeld und wie und wann man dieses beantragen sollte.
Das Bundes-Erziehungsgeld für das 1. Lebensjahr kann ab der Geburt des Kindes mit der Geburtsurkunde beim Bürgeramt oder Rathaus beantragt werden. Bezugszeitraum ist das 1. Lebensjahr des Kindes; Der Auszahlungsbetrag ist einkommensabhängig und beträgt höchstens 300,- € pro Monat bzw. beim Budget-Angebot höchstens 450,- € monatlich. Am besten ist es, sich das Formular noch vor der Geburt z.B. bei der Landesbank Baden-Württemberg herunterzuladen und soweit es geht auszufüllen, dann hat man nach der Geburt weniger Papierkram zu erledigen und kann sich ganz seinem neuen Mitbewohner widmen.
Mehr zum Erziehungsgeld und zum Runterladen der Formulare (gültig für Baden-Württemberg) unter www.L-bank.de. Dort dann auf der Seite suchen, da der Links sich leider ständig ändert. |
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