Erziehungsgeld

Finanzielle Hilfen

Eine Schwangerschaft hat nicht nur Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf die eigene Lebensgestaltung, die richtige Ernährung und die körperlichen Vorgängen zur Folge, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Eine Frage, die früher oder später auftaucht, ist die nach dem Erziehungsgeld und wie und wann man dieses beantragen sollte.

Das Bundes-Erziehungsgeld für das 1. Lebensjahr kann ab der Geburt des Kindes mit der Geburtsurkunde beim Bürgeramt oder Rathaus beantragt werden. Bezugszeitraum ist das 1. Lebensjahr des Kindes; Der Auszahlungsbetrag ist einkommensabhängig und beträgt höchstens 300,- € pro Monat bzw. beim Budget-Angebot höchstens 450,- € monatlich. Am besten ist es, sich das Formular noch vor der Geburt z.B. bei der Landesbank Baden-Württemberg herunterzuladen und soweit es geht auszufüllen, dann hat man nach der Geburt weniger Papierkram zu erledigen und kann sich ganz seinem neuen Mitbewohner widmen.

Mehr zum Erziehungsgeld und zum Runterladen der Formulare (gültig für Baden-Württemberg) unter www.L-bank.de. Dort dann auf der Seite suchen, da der Links sich leider ständig ändert.

 

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Pro Jahr sterben in Deutschland ca. 400 Säuglinge am Plötzlichen Kindstod. Einer neuen Studie vom Bundesforschungsministerium zufolge kann die Gefahr des Plötzlichen Kindstodes durch einige Verhaltensregeln der Eltern um ein vielfaches reduziert werden.

Zu diesen Regeln gehört, das Kind in einem Schlafsack ohne Bettdecke in Rückenlage ins Bett zu legen, um so Wärmestau zu vermeiden. Eine weitere Regel betrifft das Rauchen der Mutter: Das Risiko, dass das Kind den Plötzlichen Kindstod erleidet ist laut der Studie bei rauchenden Müttern sechsmal höher als bei Nichtraucherinnen. Auch das Stillen verringert laut der Studie das Risiko.
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