| Erziehungsgeld |
Finanzielle HilfenEine Schwangerschaft hat nicht nur Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf die eigene Lebensgestaltung, die richtige Ernährung und die körperlichen Vorgängen zur Folge, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Eine Frage, die früher oder später auftaucht, ist die nach dem Erziehungsgeld und wie und wann man dieses beantragen sollte. Das Bundes-Erziehungsgeld für das 1. Lebensjahr kann ab der Geburt des Kindes mit der Geburtsurkunde beim Bürgeramt oder Rathaus beantragt werden. Bezugszeitraum ist das 1. Lebensjahr des Kindes; Der Auszahlungsbetrag ist einkommensabhängig und beträgt höchstens 300,- € pro Monat bzw. beim Budget-Angebot höchstens 450,- € monatlich. Am besten ist es, sich das Formular noch vor der Geburt z.B. bei der Landesbank Baden-Württemberg herunterzuladen und soweit es geht auszufüllen, dann hat man nach der Geburt weniger Papierkram zu erledigen und kann sich ganz seinem neuen Mitbewohner widmen. |
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| irgendwas ist immer |
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