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Nach der Geburt geht es für die frisch gebackenen Eltern nicht nur darum, sich als Familie neu zu finden, sondern es wartet auch einiger Papierkram auf Erledigung. Bundesstiftung für Mutter und KindKann bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle (z.B. Pro Familia) ab der 15. Schwangerschaftswoche bis spätestens zur Geburt beantragt werden. Der Auszahlungsbetrag beträgt einmalig 850,- Euro, bei Sozialhilfeempfängerinnen einmalig 250,- Euro. Dies gilt nur für alleinerziehende Mütter! Mutterschaftsgeld und ArbeitgeberzuschussMuss 7 Wochen vor der Geburt durch ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber und der Krankenkasse beantragt werden. Vorsicht: Der Arzt darf dieses Attest tatsächlich auch erst 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausstellen, also rechtzeitig einen Vorsorgetermin vereinbaren! Die Auszahlungsdauer richtet sich nach dem tatsächlichen Geburtstermin und beträgt in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (in der sog. Mutterschutzfrist). KindergeldKann ab der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der Arbeitsagentur mit Geburtsurkunde beantragt werden. Bei späterer Beantragung wird es höchstens bis zu 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Es empfiehlt sich, die Formulare bereits vor der Geburt z.B. im Internet herunterzuladen und weitgehend auszufüllen, dann bleibt nach der Geburt mehr Zeit für die Familie. Der Auszahlungsbetrag beträgt 154,- Euro monatlich.mehr zum Kindergeld ElternzeitPro Kind kann man höchstens 3 Jahre Elternzeit nehmen. Wenn diese im Anschluss an die Mutterschutzfrist oder beim Vater direkt nach der Geburt beginnen soll, muss der Arbeitgeber 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit informiert werden. In allen anderen Fällen genügt es 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit den Arbeitgeber zu informieren. Bundeserziehungsgeld für das 1. LebensjahrDie Antragstellung ist ab der Geburt des Kindes mit Geburtsurkunde per Antrag beim zuständigen Bürgeramt oder im Rathaus möglich. Es empfiehlt sich aber auch hier, die Formulare bereits im Vorfeld z.B. im Internet herunterzuladen und weitgehend auszufüllen. Bezugszeitraum ist das 1. Lebensjahr des Kindes. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach dem Einkommen des berechtigten Elternteils und beträg höchstens 350,- Euro monatlich bzw. beim Budget-Angebot höchstens 450,- Euro monatlich.
Bundeserziehungsgeld für das 2. LebensjahrKann ab dem 9. Lebensmonat des Kindes beantragt werden. Bezugszeitraum ist das 2. Lebensjahr des Kindes. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach dem Einkommen des berechtigten Elternteils und beträgt höchstens 300,- Euro monatlich. Dies gilt nicht bei vorheriger Inanspruchnahme des Budget-Angebots!
LandeserziehungsgeldGilt für das 3. Lebensjahr oder das „flexible 3. Elternjahr“, allerdings nicht bei vorheriger Inanspruchnahme des Budget-Angebots. Es kann ab dem 9. Lebensmonat des Kindes für das 3. Lebensjahr oder frühestens 3 Monate vor Beginn des „flexiblen 3. Elternjahres“ beantragt werden. Der Auszahlungsbetrag beträgt höchstens 205,- Euro monatlich.Mehr dazu Die Verbraucherzentralen haben einen neuen Ratgeber "Schwangerschaft und Geburt" herausgegeben, indem die oben aufgeführten Themen ebenfalls behandelt werden. Zusätzlich zu diesen rechtlichen und finanziellen Informationen enthält der Ratgeber Antworten auf viele andere Fragen, die Schwangere und werdende Eltern beschäftigen, wie z.b. die der richtigen Ernährung. Sie können diesen Ratgeber im Internet bestellen unter vzbv.de/ratgeber/Schwangerschaft_Geburt.html |
| Fassadenvater |
| irgendwas ist immer |
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FRANKFURT. Der Vater als Ernährer der Familie hat noch immer nicht ausgedient, aber längst gibt es eine breite Vielfalt von Vatertypen, die sich mit den gesellschaftlichen Erwartungen an den "neuen" Vater auf sehr unterschiedliche Weise auseinander setzen. Diese Erwartungen sind hoch: Er soll sich aktiv, kompetent und emotional in der Kindererziehung engagieren und partnerschaftlich agieren. Am Frankfurter Institut für Sozialforschung haben die Soziologen Andrea Bambey und Hans-Walter Gumbinger untersucht, wie sich die Rolle des Vaters gewandelt hat und wie sich dies auf die Familienkonstellation auswirkt. Als Auszug aus ihrem Forschungsprojekt stellen sie in der neuesten Ausgabe des Wissenschaftsmagazins "Forschung Frankfurt" (4/2006) drei Vater-Typen vor: den fassadenhaften, den randständigen und den egalitären Vater. An der Studie beteiligten sich über 1.500 Väter von Grundschulkindern aus dem Rhein-Main-Gebiet und nahmen in einem Fragebogen Stellung zu traditionellen Rollenklischees, aber auch zu ihrer emotionalen Kompetenz, ihrem Einfühlungsvermögen gegenüber ihrem Kind und dem Erleben der Partnerschaft. Darüber hinaus wurden sie befragt, wie sie sich innerhalb der Familie engagieren, welche Position sie dort einnehmen und wie sicher sie sich in ihrer väterlichen Rolle fühlen. Auch die Einstellung der Väter zur Herkunftsfamilie wurde untersucht. "Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, die elterliche Rolle nach bestimmten gesellschaftlichen Normen und Wertvorstellungen zu gestalten. Die Pluralisierung der familialen Lebensformen bedeutet für den Einzelnen nicht nur eine Zunahme an Optionen, sondern auch den Verlust alter Selbstverständlichkeiten und neue Zwänge, sich mit möglichen Formen der eigenen Lebensgestaltung auseinander zu setzen", erläutert Andrea Bambey; und ihr Kollege Hans-Walter Gumbinger fügt hinzu: "Auch die innerfamiliale Arbeitsteilung - wer macht was, wer ist wofür zuständig - ist nicht mehr so klar vorgezeichnet wie noch in der Elterngeneration, und heutige Eltern müssen individuell nach neuen und differenzierteren Antworten und Entwürfen der Lebensführung suchen." |
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