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fassadenvater

Fassadenvater
irgendwas ist immer
 

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Zumindest bei volljährigen Kindern die sich an illegalem Filesharing beteiligen ist laut einem aktuellen Urteil des LG Mannheim keine Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung bei den Eltern zu beklagen.

Ausführlich und mit Auszügen aus dem Urteil kann man es bei .wbe-law.de nachlesen.